Mit Wirkung vom 10. Jänner 2012 tritt die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1333/2011 der Kommission zur Festsetzung von Vermarktungsnormen für Bananen, von Bestimmungen zur Kontrolle der Einhaltung dieser Vermarktungsnormen und von Anforderungen an Mitteilungen im Bananensektor in Kraft. Da es sich um einen kodifizierten Text handelt, ergeben sich dadurch keine wesentlichen Änderungen.
Ferner wurden die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur zum 1. Jänner 2012 berücksichtigt.
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen (VB-0310) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 27. Dezember 2011
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VNG, Vermarktungsnormengesetz, BGBl. I Nr. 68/2007 |
Schlagworte: | Vermarktungsnormen |
Verweise: | VB-0310 |