Seitens der Europäischen Kommission wurde eine aktualisierte Liste jener Genehmigungsstellen veröffentlicht, die für die Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigungen sowie die Registrierung in den jeweiligen Ländern zuständig ist. Die VB-0221 Anlage 3 der Arbeitsrichtlinie Drogenausgangsstoffe wurde daher entsprechend aktualisiert.
Gleichzeitig wurden die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur zum 1. Jänner 2012 bei der Liste der Drogenausgangsstoffe (VB-0221 Anlage 1) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 27. Dezember 2011
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 111/2005 , ABl. Nr. L 22 vom 26.01.2005 S. 1 |
Schlagworte: | Drogenausgangsstoffe, Genehmigungsstellen |
Verweise: | VB-0221 Anlage 1 |