Mit Durchführungsbeschluss 2011/718/EU wurde der Anhang des Durchführungsbeschlusses 2011/402/EU geändert. Dadurch wurde das Einfuhrverbot für bestimmte Samen und Bohnen mit Ursprung oder Herkunft Ägypten verlängert. Diese Regelung wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 13) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 1. November 2011
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Durchführungsbeschluss 2011/402/EU, ABl. Nr. L 179 vom 07.07.2011 S. 10 |
Schlagworte: | Lebensmittel, Samen, Ägypten |
Verweise: | VB-0200 Anlage 13 |