Die Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse (VB-0311) wurde hinsichtlich des vom Bundesamt für Ernährungssicherheit neu aufgelegten Musters der Mitteilung über das Einlangen einer kontrollpflichtigen Sendung (VB-0311 Abschnitt 3. Abs. 3) geändert. Das Muster dieser Mitteilung befindet sich in VB-0311 Anlage 1. Ferner wurden als Einfuhrstellen für Fischkonserven (nicht aber auch für andere kontrollpflichtige Waren) nunmehr alle Zollstellen zugelassen (VB-0311 Abschnitt 2.2.3.).
Bei dieser Gelegenheit wurden auch Klarstellungen in Bezug auf die Darstellung der Beschränkungen im Zolltarif sowie die Codierungen in e-zoll aufgenommen (VB-0311 Abschnitt 2.3.).
Bundesministerium für Finanzen, 28. Juli 2011
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 2136/89 , ABl. Nr. L 212 vom 22.07.1989 S. 79 |
Schlagworte: | Vermarktungsnormen, Fische, Fischereierzeugnisse, Muster der Mitteilung |
Verweise: | VB-0311 |