Die Kommission hat die Umsetzung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 297/2011 der Kommission zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima geändert.
Mit dieser Änderung wurde - als 13. Präfektur - Kanagawa in die Liste jener Präfekturen Japans aufgenommen, bei denen sämtliche Lebens- und Futtermittelsendungen vor der Ausfuhr bereits in Japan in Bezug auf Radioaktivität analysiert werden müssen, wenn die Lebens- und Futtermittel aus einer dieser Präfekturen stammen.
Ferner erfolgte eine dementsprechende Änderung im Mustervordruck "Erklärung für die Einfuhr in die Europäische Union".
Die Änderung wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 11) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 24. Mai 2011
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | DVO 297/2011 , ABl. Nr. L 80 vom 26.03.2011 S. 5 |
Schlagworte: | Japan, Präfektur Kanagawa, Fukushima |
Verweise: | VB-0200 Anlage 11 |