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Information zur Arbeitsrichtlinie Güterverkehr auf der Straße (GK-0500); Übergangsregelungen für Einzelfahrtgenehmigungen des Jahres 2010

BMFBMF-010304/0001-IV/8/201111.1.20112011

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat mitgeteilt, dass beim Güterverkehr auf der Straße folgende allgemeine Übergangsregelungen bestehen:

1. Für das Jahr 2010 ausgegebene Einzelfahrtgenehmigungen dürfen bis zum 31. Jänner 2011 verwendet werden.

2. Die Gültigkeitsdauer der für das Jahr 2010 ausgegebenen Belohnungsgenehmigungen wurde bis 31. März 2011 verlängert. Dies gilt auch dann, wenn auf den Belohnungsgenehmigungen als Gültigkeitsende der 31. Dezember 2010 angegeben ist.

3. Hinsichtlich der für deutsche Unternehmer ausgestellten Dreiländergenehmigungen (Genehmigungen für den Drittlandverkehr gemäß GK-0500 Abschnitt 1.2. der ARL Güterverkehr auf der Straße (GK-0500) gilt, dass die für 2010 ausgestellten Genehmigungen bis 28. Feber 2011 gültig sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass CEMT-Genehmigungen bzw. andere Dauergenehmigungen, die für das Jahr 2010 ausgegeben wurden, im Jahr 2011 nicht mehr verwendet werden dürfen.

Bundesministerium für Finanzen, 11. Jänner 2011

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

GütbefG, Güterbeförderungsgesetz 1995, BGBl. Nr. 593/1995

Schlagworte:

Einzelfahrtgenehmigungen

Verweise:

GK-0500

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