Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | SchwStG 1995, Schaumweinsteuergesetz 1995, BGBl. Nr. 702/1994 |
Schlagworte: | Excise Movement and Control System, EMCS, Weinverfahren, Kleine Weinerzeuger, SEED, e-VD, elektronisches Verwaltungsdokument, Steueraussetzung, vereinfachtes Begleitdokument, VSt 2 |
III. Export in Drittländer
1. Beförderungen im Verfahren der Steueraussetzung
Erfolgt die zollamtliche Ausfuhr- und Austrittsabfertigung bei einem österreichischen Zollamt, also im Steuergebiet, ist eine Erfassung in EMCS nicht erforderlich, da es sich um eine Beförderung im Steuergebiet handelt (siehe Punkt II.).
Erfolgt die zollamtliche Ausfuhrabfertigung im Steuergebiet während die Austrittsabfertigung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt (zB in Deutschland), oder findet sowohl die zollamtliche Ausfuhr- als auch die Austrittsabfertigung in einem anderen Mitgliedstaat statt, so ist das Verfahren zur Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung und somit die Erstellung eines e-VD erforderlich.
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | SchwStG 1995, Schaumweinsteuergesetz 1995, BGBl. Nr. 702/1994 |
Schlagworte: | Excise Movement and Control System, EMCS, Weinverfahren, Kleine Weinerzeuger, SEED, e-VD, elektronisches Verwaltungsdokument, Steueraussetzung, vereinfachtes Begleitdokument, VSt 2 |