Mit Verordnung (EU) Nr. 1063/2010 der Kommission vom 18. November 2010 wurde die ZK-DVO (Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften) geändert.
Die Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union vom 23.11.2010 Nr. L 307 veröffentlicht.
Mit diesen neuen Ursprungsregeln soll ab 1.1.2011 den Entwicklungsländern ein einfacherer Zugang zum APS ermöglicht werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gewisse Teile dieser Verordnung erst mit voraussichtlich 1.1.2017 anzuwenden sind.
Folgende wesentliche Änderungen sind ab 1.1.2011 anzuwenden:
- Die Regel der direkten Beförderung wurde durch eine Nichtmanipulationsregel ersetzt, womit eine Teilung der Sendung unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist (Art. 74 ZK-DVO)
- Änderung der Liste der vollständigen Erzeugung (Art. 75 ZK-DVO)
- Durchschnittspreiskalkulation; es ist nunmehr möglich, bei der Berechnung des Wertes der Vormaterialien ohne Ursprung, Durchschnittswerte heranzuziehen, um etwaigen Preis- bzw. Währungsschwankungen Rechnung zu tragen (Art. 77 ZK-DVO)
- Änderung der Liste der Minimalbehandlungen (Art. 78 ZK-DVO)
- Erläuterung des Begriffs "einfach" (Art. 78 Abs. 2 ZK-DVO)
- Allgemeine Toleranz; Erhöhung von bisher 10% auf nunmehr 15%, bzw. Einführung einer 15% Gewichtstoleranz für Erzeugnisse der Kap. 2 und 4 bis 24 ausgenommen verarbeitete Fischereierzeugnisse des Kap. 16 (Art. 79 ZK-DVO)
- Neue Kumulierungsmöglichkeiten (Art. 84 bis 88 ZK-DVO); Einführung einer Gruppe IV (Art. 86 ZK-DVO) nach entsprechender Verlautbarung im Amtsblatt der EU Serie C (noch nicht erfolgt!!), Kumulierungsmöglichkeit zwischen Gruppe I und III nach entsprechender Verlautbarung im Amtsblatt der EU Serie C (noch nicht erfolgt!!), diagonale Kumulierung mit Schweiz, Norwegen und der Türkei (Art. 85 ZK-DVO), hinsichtlich der Türkei bedarf es einer entsprechenden Verlautbarung im Amtsblatt der EU Serie C (noch nicht erfolgt!!)
- Neue Verarbeitungslisten (Anhang 13a), insbesondere wurden Erleichterungen für die am wenigst entwickelten Länder (LDC) eingeführt.
Voraussichtliche Änderungen mit 1.1.2017
- Einführung eines so genannten registrierten Ausführers (Art. 90 bis 97h ZK-DVO)
- Wegfall des Formblattes A und Einführung einer "Erklärung zum Ursprung" (Art. 90 bis 97h ZK-DVO).
Die Arbeitsrichtlinie UP-3500 wird derzeit überarbeitet und im Jänner 2011 in die FINDOK übernommen.
Bundesministerium für Finanzen, 21. Dezember 2010
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 980/2005 , ABl. Nr. L 169 vom 30.06.2005 S. 1 |
Schlagworte: | APS, GSP |