In die Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800) wurde zum 1. Jänner 2011 eine Liste jener Waren und KN-Codes aufgenommen, die als Abfall (VB-0800 Abschnitt 1.1. und VB-0800 Abschnitt 1.2.) in Betracht kommen können (siehe VB-0800 Anlage 5). Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liste allerdings nicht vollständig ist und dass auch solche Produkte Abfall sein können, die in der VB-0800 Anlage 5 nicht angeführt sind. Bei den in der VB-0800 Anlage 5 angeführten KN-Codes ist bei e-zoll im Feld 44 durch den Dokumentenartencode "7639" zu erklären, dass Waren kein Abfall sind.
Dadurch ergeben sich bei der Darstellung der Beschränkungen im Zolltarif und bei den Codierungen in e-zoll folgende Änderungen:
- Die Beschränkungen für Abfälle sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0800: Abfälle" (VuB-Code "0800") gekennzeichnet.
- Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung:
Dokumenten-artencode (BESCH_ART_CODE) | Beschreibung (KURZ_BESCHR) | Hinweise |
C669 | Notifizierungsformular gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (ABl. L 190) | Bei der Einfuhr siehe VB-0800 Abschnitt 3.3. und VB-0800 Abschnitt 3.3.2. ; bei der Ausfuhr siehe VB-0800 Abschnitt 4.2. und VB-0800 Abschnitt 4.2.2. ; dieser Code ist nur in Verbindung mit den Codes C670 und 7620 zulässig |
C670 | Begleitformular gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (ABl. L 190) | Bei der Einfuhr siehe VB-0800 Abschnitt 3.3. und VB-0800 Abschnitt 3.3.2. ; bei der Ausfuhr siehe VB-0800 Abschnitt 4.2. und VB-0800 Abschnitt 4.2.2. ; dieser Code ist nur in Verbindung mit den Codes C669 und 7620 zulässig |
7620 | Bewilligung des BM für Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt u. Wasserwirtschaft - Abfälle | bei der Einfuhr siehe VB-0800 Abschnitt 3.3. und VB-0800 Abschnitt 3.3.2. ; bei der Ausfuhr siehe VB-0800 Abschnitt 4.2. und VB-0800 Abschnitt 4.2.2. ; dieser Code ist nur in Verbindung mit den Codes C669 und C670 zulässig |
7622 | Nachweis für den Transport von Grüne-Liste-Abfällen zur Verwertung | bei der Einfuhr siehe VB-0800 Abschnitt 8.2.1. ; bei der Ausfuhr siehe VB-0800 Abschnitt 8.2.2. |
7624 | Feststellungsbescheid der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde - Abfälle | siehe VB-0800 Abschnitt 8.1. und VB-0800 Abschnitt 9.1. |
7639 | Ausnahme - Ware von VuB 0800 (Abfälle) nicht erfasst | Codierung von Ausnahmen siehe VB-0800 Abschnitt 8.1. und VB-0800 Abschnitt 8.4. oder einer Nichterfassung von den Beschränkungen (ex-Positionen) siehe VB-0800 Abschnitt 1.3. Abs. 3 und VB-0800 Anlage 5 |
Bundesministerium für Finanzen, 28. Dezember 2010
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 1013/2006 , ABl. Nr. L 190 vom 12.07.2006 S. 1 |
Schlagworte: | Warenkatalog, Zolltarif |
Verweise: | VB-0800 |