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Information zu der am 1. Jänner 2011 in Kraft tretenden Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800); Aufnahme eines auf dem Zolltarif basierenden Warenkatalogs in der Anlage 5

BMFBMF-010311/0113-IV/8/20101.1.20112011

In die Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800) wurde zum 1. Jänner 2011 eine Liste jener Waren und KN-Codes aufgenommen, die als Abfall (VB-0800 Abschnitt 1.1. und VB-0800 Abschnitt 1.2.) in Betracht kommen können (siehe VB-0800 Anlage 5). Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liste allerdings nicht vollständig ist und dass auch solche Produkte Abfall sein können, die in der VB-0800 Anlage 5 nicht angeführt sind. Bei den in der VB-0800 Anlage 5 angeführten KN-Codes ist bei e-zoll im Feld 44 durch den Dokumentenartencode "7639" zu erklären, dass Waren kein Abfall sind.

Dadurch ergeben sich bei der Darstellung der Beschränkungen im Zolltarif und bei den Codierungen in e-zoll folgende Änderungen:

Dokumenten-artencode (BESCH_ART_CODE)

Beschreibung (KURZ_BESCHR)

Hinweise

C669

Notifizierungsformular gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (ABl. L 190)

Bei der Einfuhr siehe VB-0800 Abschnitt 3.3. und VB-0800 Abschnitt 3.3.2. ; bei der Ausfuhr siehe VB-0800 Abschnitt 4.2. und VB-0800 Abschnitt 4.2.2. ; dieser Code ist nur in Verbindung mit den Codes C670 und 7620 zulässig

C670

Begleitformular gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (ABl. L 190)

Bei der Einfuhr siehe VB-0800 Abschnitt 3.3. und VB-0800 Abschnitt 3.3.2. ; bei der Ausfuhr siehe VB-0800 Abschnitt 4.2. und VB-0800 Abschnitt 4.2.2. ; dieser Code ist nur in Verbindung mit den Codes C669 und 7620 zulässig

7620

Bewilligung des BM für Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt u. Wasserwirtschaft - Abfälle

bei der Einfuhr siehe VB-0800 Abschnitt 3.3. und VB-0800 Abschnitt 3.3.2. ; bei der Ausfuhr siehe VB-0800 Abschnitt 4.2. und VB-0800 Abschnitt 4.2.2. ; dieser Code ist nur in Verbindung mit den Codes C669 und C670 zulässig

7622

Nachweis für den Transport von Grüne-Liste-Abfällen zur Verwertung

bei der Einfuhr siehe VB-0800 Abschnitt 8.2.1. ; bei der Ausfuhr siehe VB-0800 Abschnitt 8.2.2.

7624

Feststellungsbescheid der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde - Abfälle

siehe VB-0800 Abschnitt 8.1. und VB-0800 Abschnitt 9.1.

7639

Ausnahme - Ware von VuB 0800 (Abfälle) nicht erfasst

Codierung von Ausnahmen siehe VB-0800 Abschnitt 8.1. und VB-0800 Abschnitt 8.4. oder einer Nichterfassung von den Beschränkungen (ex-Positionen) siehe VB-0800 Abschnitt 1.3. Abs. 3 und VB-0800 Anlage 5

Bundesministerium für Finanzen, 28. Dezember 2010

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 1013/2006 , ABl. Nr. L 190 vom 12.07.2006 S. 1

Schlagworte:

Warenkatalog, Zolltarif

Verweise:

VB-0800

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