Mit Beschluss der Kommission vom 8. Juni 2010 wurde die Entscheidung 2006/601/EG über Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich des nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismus "LL Reis 601" in Reiserzeugnissen und zur Gewährung der stichprobenartigen Untersuchung von Reiserzeugnissen auf diesen Organismus mit Ursprung oder Herkunft USA aufgehoben. Die Aufhebung der genannten Entscheidung wird damit begründet, dass keinerlei Beimengungen von "LL Reis 601" in den Reisernten 2009 mehr festgestellt werden konnten.
Die entsprechend geänderte Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (insbesondere VB-0200 Anlage 5) ist ab sofort in der Findok abfragbar.
Bundesministerium für Finanzen, 17. Juni 2010
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 178/2002 , ABl. Nr. L 31 vom 01.02.2002 S. 1 |
Schlagworte: | LL Reis 601 |
Verweise: | VB-0200 Anlage 5 |