vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Information zu der am 18. März 2010 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200)

BMFBMF-010311/0028-IV/8/201018.3.20102010

Mit Verordnung (EU) Nr. 212/2010 der Kommission wurde die Verordnung (EG) Nr. 669/2009 geändert. Durch diese Änderung der Verordnung unterliegen nunmehr auch

den Beschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 669/2009. Bei Palmöl wurden die Beschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 auf

eingeschränkt. Ferner wurden die Erläuterungen zum GDE geändert. Die Anlage 3 der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200) wurde bereits entsprechend abgeändert.

Gleichzeitig wurde die Liste der Lebensmittelaufsichtsorgane (VB-0200 Abschnitt 2.) aktualisiert.

 

Bundesministerium für Finanzen, 18. März 2010

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 669/2009 , ABl. Nr. L 194 vom 25.07.2009 S. 11

Schlagworte:

Lebensmittel

Verweise:

VB-0200 Abschnitt 2.
VB-0200 Anlage 3

Stichworte