Mit Verordnung (EU) Nr. 212/2010 der Kommission wurde die Verordnung (EG) Nr. 669/2009 geändert. Durch diese Änderung der Verordnung unterliegen nunmehr auch
- Birnen des KN-Codes 0802 20 50 mit Ursprung oder Herkunft Türkei und
- Bananen des KN-Codes 0803 00 19 mit Ursprung oder Herkunft aus der Dominikanischen Republik
den Beschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 669/2009. Bei Palmöl wurden die Beschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 auf
- rotes Palmöl des KN-Codes ex 1511 10 90 mit Ursprung oder Herkunft aus allen Drittländern
eingeschränkt. Ferner wurden die Erläuterungen zum GDE geändert. Die Anlage 3 der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200) wurde bereits entsprechend abgeändert.
Gleichzeitig wurde die Liste der Lebensmittelaufsichtsorgane (VB-0200 Abschnitt 2.) aktualisiert.
Bundesministerium für Finanzen, 18. März 2010
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 669/2009 , ABl. Nr. L 194 vom 25.07.2009 S. 11 |
Schlagworte: | Lebensmittel |
Verweise: | VB-0200 Abschnitt 2. |