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5. INNENDIENST AV/BV

BMFBMF-280000/0016-IV/2/20102.2.2010

5.1. Innenprüfung

Definition

Die Innenprüfung umfasst alle Maßnahmen zur Feststellung der formellen und materiellen Richtigkeit von Erklärungs- und Antragsdaten, die nicht im Zuge einer Außenprüfung durchgeführt werden.

Die Fallauswahl erfolgt auf Grund bestimmter Risikokriterien durch die EDV, die zur Vorbescheid- (VK) oder Nachbescheidkontrolle (NK) führen. Zusätzlich werden Fälle nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für den/die Bearbeiter/in, im Zuge der Erfassung der Besteuerungsgrundlagen oder der Bearbeitung des Falles eine individuelle Fallauswahl durch Setzung eines individuellen Kontrolljahres (IKJ) auszulösen.

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