Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 6a NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991 |
Schlagworte: | Bonus-Malus System, Gebrauchtwagen, übriges Gemeinschaftsgebiet |
Verweise: | NoVAR, NoVA-Richtlinien 2008 |
Im Herbst werden die NoVA-Richtlinien im Hinblick auf die beschlossenen Gesetzesänderungen aktualisiert. Als Vorgriff zu dieser Aktualisierung wird für den Import von Gebrauchtwagen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet betreffend des Bonus-Malus-Systems gemäß § 6a NoVAG 1991 folgende Klarstellung bekanntgegeben:
6a.6. Übergangsregelungen für das Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG 1991
Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Bonus-Malus-Systems ist, dass für ein Fahrzeug erstmals nach dem 30. Juni 2008 ein steuerbarer Tatbestand verwirklicht wurde und das Fahrzeug vor dem 1. Juli 2008 nicht bereits im übrigen Gemeinschaftsgebiet zugelassen war. Nicht betroffen von der Bonus-Malus-Regelung sind daher Gebrauchtfahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2008 im übrigen Gemeinschaftsgebiet bereits zugelassen waren. Nicht tangiert sind auch jene Fälle, in denen die Steuerschuld für ein bereits zugelassenes Kraftfahrzeug ab dem 1. Juli 2008 nochmals ausgelöst wird (zB Lieferung eines Fahrzeuges durch ein Taxiunternehmen gemäß § 1 Z 4 NoVAG 1991 nach dem 30. Juni 2008, für welches eine Vergütung nach § 3 Z 3 iVm § 12 Abs. 1 Z 3 NoVAG 1991 durchgeführt wurde).Zu beachten ist § 6a NoVAG 1991 daher in den Fällen der erstmaligen inländischen Lieferung (§ 1 Z 1 NoVAG 1991) und der erstmaligen Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland (§ 1 Z 3 NoVAG 1991) nach dem 30. Juni 2008, ausgenommen das Fahrzeug war bereits im übrigen Gemeinschaftsgebiet vor dem 1. Juli 2008 zum Verkehr zugelassen. Anzuwenden ist somit die Regelung auch dann, wenn es sich um gebrauchte Fahrzeuge handelt, die vor dem 1. Juli 2008 in einem Drittland zum Verkehr zugelassen waren und bezüglich derer der erstmalige steuerbare Tatbestand nach dem 30. Juni 2008 entsteht.
Bundesministerium für Finanzen, 4. August 2009
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 6a NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991 |
Schlagworte: | Bonus-Malus System, Gebrauchtwagen, übriges Gemeinschaftsgebiet |
Verweise: | NoVAR, NoVA-Richtlinien 2008 |