Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 7 Abs. 1 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994 |
Schlagworte: | Innergemeinschaftliche Lieferung, Bunkeröl, Binnenschifffahrtsunternehmer, Wartungserlass |
Verweise: | UStR 2000, Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Rz 3984 |
In UStR 2000 Rz 3984 in der derzeit geltenden Fassung wird ausgeführt, dass zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für österreichische Bunkerbetriebe in Abholfällen die Lieferung von Treibstoffen (Bunkeröl) und Schmierstoffen an Binnenschifffahrtsunternehmer aus anderen EU-Staaten unter bestimmten Voraussetzungen als innergemeinschaftliche Lieferung gemäß Art. 7 Abs. 1 UStG 1994 steuerfrei behandelt werden kann. Diese Vereinfachungsregelung wurde geschaffen, weil verschiedene andere EU-Staaten derartige Regelungen vorsahen und es ansonsten zu massiven Wettbewerbsnachteilen für die österreichische Wirtschaft gekommen wäre. Da diese Regelung nach Ansicht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nicht dem Gemeinschaftsrecht entspricht und derartige Regelungen offensichtlich auch in anderen Mitgliedstaaten nicht mehr bestehen, wird sie mit Wirkung ab 1. Oktober 2009 aufgehoben.
Rz 3984 der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 lautet:
"Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung liegt bei einer Lieferung von Treibstoff zwecks Betankung von Kraftfahrzeugen (zB LKW) oder von gewerblichen Schiffen (zB Donauschiffe) schon deshalb nicht vor, weil nicht nachgewiesen werden kann, dass der erworbene Treibstoff in den anderen EU-Mitgliedstaat ausgeführt wurde.
Rz 3984 in dieser Fassung gilt für Lieferungen ab 1. Oktober 2009."
Bundesministerium für Finanzen, 14. Juli 2009
Anmerkungen:
In UStR 2000 eingearbeitet.
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 7 Abs. 1 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994 |
Schlagworte: | Innergemeinschaftliche Lieferung, Bunkeröl, Binnenschifffahrtsunternehmer, Wartungserlass |
Verweise: | UStR 2000, Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Rz 3984 |