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Gebührenrechtliche Neuregelung der Anträge auf Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ab 1. Jänner 2010

BMFBMF-010206/0291-VI/5/200915.12.20092009

In Ergänzung des BMF Info vom 27. August 2009, BMF-010206/0250-VI/5/2009, wird bekannt gegeben, dass Artikel 3 des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2009 - FrÄG 2009, BGBl. I Nr. 122/2009, eine Änderung des Gebührengesetzes beinhaltet, derzufolge die Pauschalgebühr für Anträge auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft auf Anträge auf Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgedehnt wird. Weiters wird die Pauschalgebühr bei Minderjährigen gesenkt.

Die Pauschalgebühr für Anträge auf Erstreckung der Verleihung beträgt 110 Euro; bei Minderjährigen beträgt die Pauschalgebühr sowohl für Anträge auf Verleihung als auch auf Erstreckung der Staatsbürgerschaft 60 Euro.

Diese Neuregelung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft und ist auf alle Sachverhalte anzuwenden, für die die Gebührenschuld nach dem 31. Dezember 2009 entsteht.

Bundesministerium für Finanzen, 15. Dezember 2009

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 14 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957
§ 37 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957

Schlagworte:

Staatsbürgerschaft, Antrag, Beilage, Niederschrift, Pauschalgebühr, Erstreckung, Verleihung, Eingabegebühr, Erledigung, Auszug, Auszüge, Zeugnisse, Zeugnis, Schrift, Schriften, amtlicher Gebrauch, Adressierung, Mitteilung, Fristerstreckungsansuchen

Stichworte