Mit dem Amtsblatt Nr. L 324 vom 10.12.2009 wurde die Zollbefreiungsverordnung in einer kodifizierten Fassung veröffentlicht. Eine Kodifizierung ist mit der im Österreichischen Recht vorgesehenen Wiederverlautbahrung vergleichbar.
Bis zur Anpassung des nationalen Rechts im Frühjahr 2010 sind die bisher geltenden Bestimmungen unverändert weiter zu vollziehen und in Bescheiden zu zitieren.
Die Verbindung zur neuen Rechtslage ergibt sich aus dem zweiten Unterabsatz zu Art. 133 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16. November 2009 der nunmehr veröffentlichten Fassung.
Die bezughabende Arbeitsrichtlinie ZK-1840 wird im Frühjahr 2010 ebenfalls aktualisiert werden.
Bundesministerium für Finanzen, 15. Dezember 2009
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | ZBefrVO, VO 918/83 , ABl. Nr. L 105 vom 23.04.1983 S. 1 |
Schlagworte: | Wiederverlautbarung Zollkodex Zollbefreiungsverordnung |
Verweise: | ZK-1840 |