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Information zu der am 1. August 2009 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Wein (VB-0210)

BMFBMF-010311/0062-IV/8/20097.8.20092009

Am 1. August 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 436/2009 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich Weinbaukartei, der obligatorischen Meldungen und der Sammlung von Informationen zur Überwachung des Marktes, der Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen und der Ein- und Ausgangsbücher im Weinsektor in Kraft getreten.

Diese neue Verordnung wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Wein (insbesondere VB-0210 Abschnitt 3.1 Ausfuhrabfertigung und VB-0210 Anlage 3) berücksichtigt. Materielle Änderungen ergeben sich dadurch allerdings keine.

 

Bundesministerium für Finanzen, 7. August 2009

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 436/2009 , ABl. Nr. L 128 vom 27.05.2009 S. 15

Schlagworte:

Wein, Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen

Verweise:

VB-0210 Abschnitt 3.1
VB-0210 Anlage 3

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