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Information zu der am 27. Juni 2009 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Biologische Landwirtschaft (VB-0240)

BMFBMF-010311/0056-IV/8/200925.6.20092009

Mit Verordnung (EG) Nr. 537/2009 der Kommission wurde das Verzeichnis der Drittländer, aus denen bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse aus ökologischer/biologischer Produktion zur Vermarktung in der Gemeinschaft stammen müssen, geändert.

Daraus ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:

Gleichzeitig wurde der Beschluss des Rates vom 25. Mai 2009, ABl. Nr. L 136/2009 , betreffend das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, wonach ab 1. Juni 2009 Erzeugnisse, die als Erzeugnisse aus biologischer bzw. ökologischer Produktion gekennzeichnet sind oder entsprechend gekennzeichnet werden sollen und in der Schweiz ihren Ursprung haben oder sich dort bereits im freien Verkehr befinden, ohne Kontrollbescheinigung in die EU eingeführt werden, berücksichtigt. Die Arbeitsrichtlinie Biologische Landwirtschaft wurde dementsprechend hinsichtlich der Ausnahmeregelungen geändert (VB-0240 Abschnitt 2.4.). Die hiezu unter der GZ BMF-010311/0052-IV/8/2009 vom 4. Juni 2009 ergangene BMF-Findok-Info wird daher aufgehoben.

Bundesministerium für Finanzen, 25. Juni 2009

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 834/2007 , ABl. Nr. L 189 vom 20.07.2007 S. 1
VO 1235/2008 , ABl. Nr. L 334 vom 12.12.2008 S. 25

Schlagworte:

Biologische Landwirtschaft, ökologische Erzeugnisse

Verweise:

VB-0240 Anlage 4
VB-0240 Abschnitt 2.4.
BMF 04.06.2009, BMF-010311/0052-IV/8/2009

Stichworte