Am 4. März 2009 ist die neue Verordnung des Bundesministers für Gesundheit betreffend das Inverkehrbringen, den Import und das Verbringen von Räuchermischungen, die cannabinomimetisch wirksame Stoffe enthalten (BGBl. II Nr. 58/2009), in Kraft getreten.
Diese Verordnung ersetzt die Verordnung BGBl. II Nr. 6/2009, mit der das Inverkehrbringen, der Import und die Verbringung von Kräutermischungen, die Naphthalen-1-yl-(1-pentylindol-3-yl)methanon / JWH-018 enthalten, verboten wurde (siehe Info des BMF, GZ BMF-010311/0002-IV/8/2009 vom 08.01.2009).
Die von den Zollämtern und Zollorganen im Hinblick auf § 29 ZollR-DG in Bezug auf die neue Verordnung BGBl. II Nr. 58/2009 zu setzenden Vollzugsmaßnahmen wurden in der neuen Arbeitsrichtlinie Arzneimittelrechtliche Schutzmaßnahmen (VB-0232) zusammengefasst, die ab sofort in der Findok abfragbar ist.
Die BMF-Info vom 8. Jänner 2009, BMF-010311/0002-IV/8/2009, wird aufgehoben.
Bundesministerium für Finanzen, 4. März 2009
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Inverkehrbringen, Import und Verbringen von Räuchermischungen, die cannabinomimetisch wirksame Stoffe enthalten, BGBl. II Nr. 58/2009 |
Schlagworte: | Räuchermischung |