Die Stiftungsrichtlinien 2009 (StiftR 2009) stellen einen Auslegungsbehelf für die Besteuerung von Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz, von Stiftungen nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz bzw. nach den entsprechenden Landesgesetzen, für Stiftungen nach dem Codex Iuris Canonici, für die Stiftung "Österreichischer Rundfunk" sowie für ausländische Stiftungen dar. Die StiftR 2009 dienen einer einheitlichen Vorgangsweise und treten an die Stelle der Stiftungssteuerrichtlinien 2001 (StiftR 2001). Die gesetzlichen Neuerungen im VAG, BGBl. I Nr. 2005/93 ab 12.08.2005, im Budgetbegleitgesetz 2007, im Abgabensicherungsgesetz 2007, im Schenkungsmeldegesetz 2008 und im Budgetbegleitgesetz 2009 haben es notwendig gemacht, eine grundlegende Überarbeitung der Stiftungsrichtlinien vorzunehmen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit werden die Stiftungsrichtlinien neu verlautbart. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien zu unterbleiben.
Die StiftR 2009 sind grundsätzlich ab der Veranlagung 2009 anzuwenden, soweit sich aus gesetzlichen Inkrafttretensbestimmungen nicht etwas anderes ergibt. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2008) sind die StiftR 2009 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen und Verordnungen Gültigkeit haben oder die StiftR 2001 günstigere Regelungen vorsehen. Rechtsauskünfte des Bundesministeriums für Finanzen in Einzelfällen sind - sofern sie den StiftR 2009 nicht widersprechen - weiterhin zu beachten.
Die StiftR 2009 sind als Zusammenfassung des für Stiftungen zu beachtenden Abgabenrechts und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen.
Bundesministerium für Finanzen, 16. November 2009