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Informationen zu der am 15. Dezember 2008 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200); Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln mit Ursprung in oder Herkunft China, die Milch, Milcherzeugnisse, Soja oder Sojaerzeugnisse enthalten

BMFBMF-010311/0115-IV/8/200815.12.20082008

Die Europäische Kommission hat mit Entscheidung 2008/921/EG die Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, die Milch oder Milcherzeugnissen enthalten (Entscheidung 2008/798/EG), abgeändert. Durch diese Entscheidung wurden auch Ammoniumbicarbonat und Lebens- und Futtermittel mit Ursprung in oder Herkunft China, die Soja oder Sojaerzeugnissen enthalten, in die Einfuhrkontrollmaßnahmen einbezogen.

Den Beschränkungen der Entscheidung 2008/798/EG unterliegen nunmehr die unter VB-0200 Abschnitt 100.1 genannten Waren. Diese Entscheidung wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 10) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 15. Dezember 2008

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

LMKV, Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993, BGBl. Nr. 72/1993
VO 178/2002 , ABl. Nr. L 31 vom 01.02.2002 S. 1

Schlagworte:

Lebensmittel

Verweise:

VB-0200 Abschnitt 100.1
VB-0200 Anlage 10

Stichworte