vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Informationen zum Güterverkehr auf der Straße (GK-0500); Übergangsregelungen für das Jahr 2008

BMFBMF-010304/0022-IV/8/200817.12.20082008

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat mitgeteilt, dass beim Güterverkehr auf der Straße folgende allgemeine Übergangsregelungen bestehen:

1. Für das Jahr 2008 ausgegebene Einzelgenehmigungen dürfen bis zum 31. Jänner 2009 verwendet werden.

2. Die Gültigkeitsdauer der für das Jahr 2008 ausgegebenen Belohnungsgenehmigungen wurde bis 31. März 2009 verlängert. Dies gilt auch dann, wenn auf den Belohnungsgenehmigungen als Gültigkeitsende der 31. Dezember 2008 angegeben ist.

3. Hinsichtlich der für deutsche Unternehmer ausgestellten Dreiländergenehmigungen (Genehmigungen für den Drittlandverkehr gem. GK-0500 Abschnitt 1.2.) gilt, dass die für 2008 ausgestellten Genehmigungen bis 28. Feber 2009 gültig sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dauergenehmigungen, die für das Jahr 2008 ausgegeben wurden, im Jahr 2009 nicht mehr verwendet werden dürfen.

Bundesministerium für Finanzen,

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

GütbefG, Güterbeförderungsgesetz 1995, BGBl. Nr. 593/1995

Schlagworte:

Übergangsregelungen bezüglich Einzelfahrtgenehmigungen, Belohnungsgenehmigungen, und Dreiländergenehmigungen

Verweise:

GK-0500 Abschnitt 1.2

Stichworte