Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat mitgeteilt, dass zur Bewältigung des starken Verkehrsaufkommens über Weihnachten und Neujahr für den grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr eine Sonderregelung gilt.
In der Zeit vom 12. Dezember 2008 bis zum 11. Jänner 2009 darf von den in den Konzessionen bzw. Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr genehmigten/vidierten Fahrplänen (hinsichtlich Fahrzeiten und Fahrtage) abgewichen werden. Die entsprechende Konzession bzw. Genehmigung muss aber mitgeführt werden. Die Benützung alternativer Grenzübergänge ist jedoch nicht zulässig.
Bundesministerium für Finanzen, 20. November 2008
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | KflG, Kraftfahrliniengesetz, BGBl. I Nr. 203/1999 |
Schlagworte: | Kraftfahrlinienverkehr |