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Aufsichtsratsbezüge aus Bulgarien nach Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft

BMFBMF-010221/1572-IV/4/200811.6.20082008

EAS 2982

Das DBA-Bulgarien hat eine vom OECD-Musterabkommen völlig abweichende Ansässigkeitsregelung; darnach führt der Verlust der bulgarischen Staatsbürgerschaft dazu, dass die Ansässigkeit in Bulgarien erlischt. Ein in Österreich unterhaltener Wohnsitz hat diesfalls den Eintritt in die abkommensrechtliche Ansässigkeit in Österreich zur Folge, und zwar selbst dann, wenn dieser österreichische Wohnsitz nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bilden sollte.

Ist daher ein Steuerpflichtiger mit österreichischem Wohnsitz nach Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft (unter Aufgabe der bulgarischen Staatsbürgerschaft) weiterhin für bulgarische Kapitalgesellschaften als Aufsichtsrat tätig, dann bewirkt der - ebenfalls vom OECD-Musterabkommen abweichende Artikel 11 DBA-BG - dass diese Bezüge im Ansässigkeitsstaat, sonach in Österreich zu versteuern und folglich in Bulgarien von der Besteuerung freizustellen sind.

Besteht Bulgarien darauf, die Aufsichtsratsbezüge dennoch einer 30-prozentigen Quellenbesteuerung zu unterziehen, dann wird zur Herbeiführung eines abkommensgemäßen Zustandes die Einleitung eines Verständigungsverfahrens erforderlich sein. Zur Vermeidung einer transitorischen Doppelbesteuerung kann für die Dauer des Verständigungsverfahrens über entsprechenden Antrag auf der Grundlage von § 48 BAO eine vorläufige Steuerentlastung auf österreichischer Seite bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens angeordnet werden.

Bundesministerium für Finanzen, 11. Juni 2008

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 1 Abs. 2 DBA BG (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bulgarien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 425/1984
Art. 11 DBA BG (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bulgarien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 425/1984
§ 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Schlagworte:

Ansässigkeit, Aufsichtsratstätigkeit, Aufsichtsratsvergütungen, Mittelpunkt der Lebensinteressen, Lebensmittelpunkt

Stichworte