Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend hat mit Kundmachung vom 5. Juni 2008, GZ 74100/0062-IV/B/5/2008, die Schutzmaßnahmen betreffend die klassische Schweinepest in der Slowakei abgeändert und neu gefasst.
Die Änderung wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320 Abschnitt 5.2.9.) berücksichtigt.
Ferner wurden hinsichtlich zusammengesetzter Waren, die der grenztierärztlichen Kontrolle unterliegen (VB-0320 Abschnitt 2.1.), Klarstellungen vorgenommen.
Bundesministerium für Finanzen, 12. Juni 2008
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | EBVO 2001, Veterinärbehördliche Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 2001, BGBl. II Nr. 355/2001 |
Schlagworte: | Schutzmaßnahmen gegenüber der Slowakei |