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Information zu der am 19. Mai 2008 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320)

BMFBMF-010311/0045-IV/8/200817.5.20082008

Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend hat diverse Kundmachungen betreffend Verbringungsbeschränkungen abgeändert, neu gefasst beziehungsweise aufgehoben. Diese Änderung wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320 Abschnitt 5.) berücksichtigt.

Ferner wurden mit der Entscheidung der Kommission 2007/275 EG neue Vorschriften für zusammengesetzten Erzeugnisse erlassen (VB-0320 Abschnitt 2.1.). Im Hinblick auf die neue Definition von zusammengesetzten Erzeugnissen wurde auch die Liste der kontrollpflichtigen Waren (VB-0320 Anlage 1) aktualisiert.

Bundesministerium für Finanzen, 17. Mai 2008

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

EBVO 2001, Veterinärbehördliche Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 2001, BGBl. II Nr. 355/2001

Schlagworte:

Änderung von Verbringungsbeschränkungen, Liste der kontrollpflichtigen Waren

Verweise:

VB-0320 Abschnitt 5
VB-0320 Abschnitt 2.1
VB-0320 Anlage 1

Stichworte