Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend hat diverse Kundmachungen betreffend Verbringungsbeschränkungen abgeändert, neu gefasst beziehungsweise aufgehoben. Diese Änderung wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320 Abschnitt 5.) berücksichtigt.
Ferner wurden mit der Entscheidung der Kommission 2007/275 EG neue Vorschriften für zusammengesetzten Erzeugnisse erlassen (VB-0320 Abschnitt 2.1.). Im Hinblick auf die neue Definition von zusammengesetzten Erzeugnissen wurde auch die Liste der kontrollpflichtigen Waren (VB-0320 Anlage 1) aktualisiert.
Bundesministerium für Finanzen, 17. Mai 2008
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | EBVO 2001, Veterinärbehördliche Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 2001, BGBl. II Nr. 355/2001 |
Schlagworte: | Änderung von Verbringungsbeschränkungen, Liste der kontrollpflichtigen Waren |
Verweise: | VB-0320 Abschnitt 5 |