Am 10. April 2008 ist eine Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes (BGBl. I Nr. 52/2008) in Kraft getreten, mit der eine neue Ausnahmeregelung für Arzneispezialitäten, die für die Anwendung für Ärzte oder Sanitäter, die im Zusammenhang mit einem nationalen Großereignis gemäß § 26 Sanitätergesetz, BGBl. I Nr. 30/2002, aus dem Ausland kommend vorübergehend in Österreich tätig werden, bestimmt sind.
Diese Änderung ist bereits in der VB-0230 Abschnitt 2.3.3.3. berücksichtigt worden.
Bundesministerium für Finanzen, 15. April 2008
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002, BGBl. I Nr. 28/2002 |
Schlagworte: | Arzneiwaren, Medikamente |
Verweise: | VB-0230 Abschnitt 2.3.3.3 |