Demzufolge muss jede Sendung von Erdnüssen und daraus hergestellten Erzeugnissen (KN-Codes 1202 10 90, 1202 20 00, 2008 11 91, 2008 11 96 und 2008 11 98) zu gewerblichen Zwecken mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika mit einem Code (Nummern- und/oder Buchstabencode) gekennzeichnet sein sowie von einer Bescheinigung (ausgestellt vom US-Landwirtschaftsministerium) und einem Analysezertifikat begleitet sein. Die materielle Prüfung der angeführten Unterlagen obliegt nicht der Zollverwaltung, sondern den Organen der Lebensmittelaufsicht.
Diese Änderung wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 7) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 20. Februar 2008
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | LMG 1975, Lebensmittelgesetz 1975, BGBl. Nr. 86/1975 |
Schlagworte: | Erdnüsse, Vereinigte Staaten von Amerika, Aflatoxin |
Verweise: | VB-0200 Anlage 7 |