Mit Verordnung (EG) Nr. 55/2008 des Rates vom 21. Jänner 2008 (ABl. Nr. L 20 vom 24.01.2008) werden für die Republik Moldau autonome Handelspräferenzen eingeführt. Die entsprechenden Ursprungsregeln sind im Titel IV Kapitel 2, Abschnitt 2 der ZK-DVO enthalten. Es sind dieselben Regeln wie sie derzeit für die Länder Westbalkans angewendet werden. Nähere Einzelheiten hierzu sind der Findok UP-3320 zu entnehmen.
Die Regelung tritt am 31. Jänner 2008 in Kraft und gilt vom 1. März 2008 bis 31. Dezember 2012.
Eine Übergangsregelung sieht vor, dass unter bestimmten Bedingungen bis 1. April 2008 auch noch eine Präferenz aufgrund eines Ursprungszeugnisses Form A gewährt werden kann. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung wird Moldau aus der APS-Liste gestrichen.
Bundesministerium für Finanzen,
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Beschluss 2007/855/EG, ABl. Nr. L 345 vom 28.12.2007 S. 1 |
Schlagworte: | Moldau |