Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Montenegro andererseits (ABL. L 345 vom 28.12.2007, S. 2)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_345/l_34520071228de00020326.pdf
Am 15.10.2007 haben die EU und Montenegro in Luxemburg ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) und ein Interimsabkommen (IA) unterzeichnet. Interimsabkommen deshalb um bis zum Inkrafttreten dieses Abkommens dessen Handelsteil vorzeitig in Kraft setzen zu können. In Artikel 60 des IA wurde zusätzlich eine Bestimmung aufgenommen um das IA zumindest ab 1.1.2008 anwenden zu können.
Ab 1. Jänner 2008 wird das Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro somit vorläufig angewendet.
Das neue Abkommen ist auf Gegenseitigkeit angelegt und ersetzt die bisher angewandten besonderen Handelsmaßnahmen auf Grundlage der VO (EG) 2007/2000 vom 18.9.2000. Günstigere Handelsmaßnahmen der VO (EG) 2007/2000 können jedoch im Sinne des Artikels 20 des Interimsabkommens und der Erklärung der Gemeinschaft zusätzlich angewandt werden.
Die Ursprungsregeln sind im Protokoll Nr. 3 zum Abkommen enthalten. Wichtige Änderungen zu den bisherigen autonomen Maßnahmen sind die:
- Ausweitung der Kumulierung auf die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess beteiligten Länder und Gebiete (westliche Balkanländer) sowie auf bestimmte Stoffe der Türkei. Die erweiterte Kumulierung ist jedoch erst ab dem Tag zulässig, der in der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) angegeben ist,
- Möglichkeit der Abgabe einer Ursprungserklärung auf Handelsdokumenten ohne wertmäßige Beschränkung (Ermächtigter Ausführer) für beide Vertragsparteien,
- Einführung des Verbots der Zollrückvergütung ( Drawback-Verbot),
- Einführung der "Buchmäßigen Trennung" und die
- Möglichkeit einer Durchbrechung des Territorialitätsprinzips unter bestimmten Bedingungen
Bundesministerium für Finanzen, 3. Jänner 2008
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Beschluss 2007/855/EG, ABl. Nr. L 345 vom 28.12.2007 S. 1 |
Schlagworte: | Interimsabkommen EU-Montenegro |