Das sind insb. Gerichtsgebühren für folgende Eintragungen:
- die Neueintragung oder Änderung der Firma,
- die Neueintragung, die Änderung oder Löschung bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen,
- die Änderung des Inhabers,
- die Neueintragung, die Änderung oder Löschung der persönlich haftenden Gesellschafter,
- die Neueintragung, die Änderung oder Löschung der Geschäftsführer,
- die Änderung der Musterzeichnung.