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Neue Mindeststeuer in Mexiko

BMFBMF-010221/1361-IV/4/20071.1.20082008Neue Mindeststeuer in Mexiko

Die neu eingeführte mexikanische Mindeststeuer entspricht der mexikanischen Einkommensteuer und fällt in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Mexiko

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 2 Abs. 4 DBA MEX (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Mexikanische Staaten (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 142/2004

Schlagworte:

Sachlicher Anwendungsbereich, Steuern gleicher Art, DBA Mexiko

In Mexiko wird ab 1. Jänner 2008 eine als Mindeststeuer (IETU) bezeichnete neue Steuer eingeführt, welche die bestehende Vermögensteuer (asset tax) ersetzt. Sie ist integraler Bestandteil der bestehenden Einkommensteuer und auf diese anzurechnen.

Bei der neuen mexikanischen Mindeststeuer handelt es sich gemäß Art. 2 Abs. 4 DBA-Mexiko, BGBl. III Nr. 142/2004, um eine im Wesentlichen ähnliche Steuer, die neben den bereits bestehenden Steuern erhoben wird. Die Mindeststeuer fällt somit in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Mexiko.

Bundesministerium für Finanzen, 22. November 2007

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 2 Abs. 4 DBA MEX (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Mexikanische Staaten (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 142/2004

Schlagworte:

Sachlicher Anwendungsbereich, Steuern gleicher Art, DBA Mexiko

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