EAS 2908
Wird im Rahmen einer österreichischen Betriebsprüfung festgestellt, dass deutsche Anleihepapiere, die im Depot einer deutschen Bank gehalten werden, funktional dem Betriebsvermögen einer österreichischen KG mit österreichischen Betriebstätten zuzurechnen sind, dann unterliegen die aus diesen Wertpapieren fließenden Zinsen auch dann der österreichischen Besteuerung, wenn sämtliche Gesellschafter der KG in Deutschland ansässig sind und die Zinsen der deutschen Quellenbesteuerung unterzogen wurden. Deutschland hat sich in Artikel 7 i.V. mit Art. 23 Abs. 1 lit. a DBA-Deutschland verpflichtet, die Gewinne einer österreichischen Betriebstätte (hier: der Personengesellschafterbetriebstätte) von der deutschen Besteuerung freizustellen. Deutsche Gesellschafter haben daher auf Grund des DBA-Deutschland Anrecht auf Rückerstattung der im Abzugsweg in Deutschland erhobenen Steuer.
Bundesministerium für Finanzen, 12. November 2007
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 7 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002 |
Schlagworte: | Betriebstättengewinne, Zinsen |