EAS 2906
Durch eine "green card" erhalten Ausländer eine amerikanische Daueraufenthaltsgenehmigung. Sie erlangen damit den Status der US-Ansässigkeit im Sinn des DBA-USA; allerdings nur dann, wenn sie nicht gemäß dem DBA in Österreich ansässig sind (Art. 4 Abs. 1 lit. c). DBA-Ansässigkeit in Österreich unterdrückt damit die USA-Ansässigkeit.
Kehrt daher ein langjährig in den USA ansässig gewesener österreichischer Staatsbürger, der nach wie vor im Besitz einer US-green card steht, unter Verlegung seines Lebensmittelpunktes nach Österreich zurück, dann tritt er damit in die österreichische Ansässigkeit ein und verliert die Ansässigkeit in den USA. Die Aufrechterhaltung einer subsidiären Welteinkommensbesteuerung in den USA, wie sie nach Art. 1 Abs. 4 DBA ("saving clause") für in Österreich ansässig werdende US-Staatsbürger gilt, ist für österreichische Staatsbürger mit green cards nicht vorgesehen.
Bundesministerium für Finanzen, 12. November 2007
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 4 Abs. 1 lit. c DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998 |
Schlagworte: | green card, Ansässigkeit |