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Schweizerische Holdinggesellschaft mit schweizerischem Gesellschafter

BMFBMF-010221/1286-IV/4/200717.9.20072007

EAS 2892

Nimmt eine operative österreichische GmbH eine Gewinnausschüttung an eine schweizerische Holdinggesellschaft vor, dann ist zu prüfen, ob diese Gewinnausschüttung dieser Holdinggesellschaft für steuerliche Belange zuzurechnen ist. Die bloße Zwischenschaltung einer funktionslosen Holdinggesellschaft könnte nicht bewirken, dass die Einkünfte für steuerliche Belange ihr und nicht dem dahinter stehenden Gesellschafter zuzurechnen sind (vgl. die deutsche Vorgangsweise bei der DBA-Anwendung in BMF 30.11.2006, BMF-010221/0187-IV/4/2006). Handelt es sich um eine "Briefkastengesellschaft", dann wird jedenfalls von Funktionslosigkeit auszugehen sein, weil eine Briefkastengesellschaft "keine Leistung erbringen kann" (VwGH v. 22.3.1995, 93/13/0076). Die Wahrnehmung der Interessenlage des 100-prozentigen Gesellschafters einer österreichischen Kapitalgesellschaft erfordert Dispositionen, die von einer Briefkastengesellschaft nicht wahrgenommen werden können.

Durch eine Zwischenschaltung einer solchen Holdinggesellschaft kann daher nicht die abkommensgemäß Österreich überlassene 15-prozentige Quellenbesteuerung für Gewinnausschüttungen an in der Schweiz ansässige natürliche Personen umgangen werden.

Wird daher auf österreichischer Seite die mit 25% erhobene Kapitalertragsteuer nicht zur Gänze, sondern nur mit 10% rückerstattet, weil die Einkünfte dem Gesellschafter unmittelbar zugerechnet werden, dann ist der schweizerische Gesellschafter gemäß Artikel 23 berechtigt, die in Österreich mit 15% erhobene Steuer auf die schweizerische Steuer anzurechnen, die auf diese Gewinnausschüttung aus Österreich entfällt.

Bundesministerium für Finanzen, 17. September 2007

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Art. 23 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975

Schlagworte:

Holdinggesellschaft, Briefkastengesellschaft

Verweise:

VwGH 22.03.1995, 93/13/0076
BMF 30.11.2006, BMF-010221/0187-IV/4/2006

Stichworte