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Einstufung des "planenden Baumeisters" im DBA-Liechtenstein

BMFBMF-010221/2061-IV/4/200711.12.20072007

EAS 2916

In einem im Jahr 2001 mit Liechtenstein geführten Verständigungsverfahren wurde offenkundig, dass Liechtenstein - so wie auch die Schweiz aber entgegen der seinerzeitigen OECD-Auslegung - Artikel 3 Abs. 2 des DBA nicht dynamisch, sondern statisch auslegt. Der in dieser Abkommensbestimmung vorgesehene Rückgriff auf nationales Recht gilt daher nur in Bezug auf jene Rechtslage, die im Zeitpunkt des Abkommensabschlusses (5. November 1969) bestanden hat. Dieses Verständigungsverfahren hat dazu geführt, dass Gesellschafterdienstnehmer nicht mehr unter Artikel 14 DBA-Liechtenstein fielen und in Österreich steuerfrei zu stellen waren, sondern dass sie - so wie im Zeitpunkt des DBA-Abschlusses - der Zuteilungsregel für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen waren und daher der österreichischen Steuerpflicht unterlagen (siehe auch VO BGBl. II Nr. 215/2001).

Das Ergebnis dieses Verständigungsverfahrens zeitigt auch Rückwirkung auf die Einstufung eines "planenden Baumeisters". Nach der Verwaltungspraxis im Jahr 1969 wurde der "planende Baumeister" noch als Gewerbetreibender eingestuft. Wie aus EStR 2000 Rz 5214 ersichtlich ist, hat erst ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes im Jahr 1978 einen Beurteilungswandel bewirkt, der angesichts der statischen Verweisung auf nationales Recht es daher nicht mehr zulässt, die Ausübung der Funktion eines "planenden Baumeisters" als Ausübung eines "freien Berufes" im Sinn des Art. 14 des Abkommens zu werten.

Anmerkung: EAS 1775, die das Gegenteil besagt, ist noch 2000 ergangen und daher durch das Ergebnis des Verständigungsverfahrens überholt.

Bundesministerium für Finanzen, 11. Dezember 2007

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 3 Abs. 2 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
Art. 14 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971

Schlagworte:

planender Baumeister

Verweise:

Besteuerung von Einkünften der Gesellschafter-Dienstnehmer liechtensteinischer Kapitalgesellschaften, BGBl. II Nr. 215/2001
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 5214
EAS 1775

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