Die Eintrittstellen-Verordnung 2004 wurde (rückwirkend) mit Wirkung vom 1. November 2007 abgeändert (BGBl. II Nr. 354/2007). Dabei wurde die Bezeichnung der als Eintrittstellen zugelassenen Grenzzollstellen an die geltende Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung angepasst. Zusätzlich wurden im Bereich des Zollamtes Wien die Zollstellen Wien/Post und Wien/Post Außenstelle Selbstverzollung als weitere Eintrittstellen zugelassen.
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz (VB-0300 Anlage 4) berücksichtigt. Ferner wurde im Abschnitt 4.1. die am 1. Juli 2007 in Kraft getretene Änderung des § 34 Abs. 2 ZollR-DG berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 19. Dezember 2007
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Eintrittstellen-Verordnung 2004, BGBl. II Nr. 186/2004 |
Schlagworte: | Pflanzen, Pflanzenschutz |
Verweise: | VB-0300 Abschnitt 4.1 |