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Grenzüberschreitender Kraftfahrlinienverkehr (GK-0420); Sonderregelung für den Zeitraum 14. Dezember 2007 bis 14. Jänner 2008

BMFBMF-010304/0023-IV/8/200714.12.20072007

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat mitgeteilt, dass zur Bewältigung des starken Verkehrsaufkommens über Weihnachten und Neujahr für den grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr eine Sonderregelung gilt.

In der Zeit vom 14. Dezember 2007 bis zum 14. Jänner 2008 darf von den in den Konzessionen bzw. Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr genehmigten/vidierten Fahrplänen (hinsichtlich Fahrzeiten und Fahrtage) abgewichen werden. Die entsprechende Konzession bzw. Genehmigung muss aber mitgeführt werden. Die Benützung alternativer Grenzübergänge ist jedoch nicht zulässig.

Bundesministerium für Finanzen, 29. November 2007

 

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

KflG, Kraftfahrliniengesetz, BGBl. I Nr. 203/1999

Schlagworte:

Kraftfahrlinienverkehr

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