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Inkrafttreten eines neuen PanEuroMed-Ursprungsprotolkolls im Abkommen EU-Algerien (UP-3410)

BMFBMF-010310/0209-IV/7/200719.11.20072007

Laut Mitteilung im ABl der EU Nr. L297 vom 15. November 2007 ist ab 1. November 2007 ein neues PanEuroMed-Ursprungsprotokoll mit Algerien in Kraft getreten:

Die wesentlichsten Änderungen des neuen Ursprungsprotokolls betreffen die Kumulierungsbestimmungen (Art. 3 und 4), das Territorialitätsprinzip, insbesondere die Lockerung von diesem (Art. 12 Abs. 3), das Verbot der Zollrückvergütung (Art. 15) und die Einführung der Möglichkeit der buchmäßigen Trennung (Art. 21).

Außerdem ist nunmehr die Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED bzw. einer Erklärung auf der Rechnung EUR-MED unter den im Art. 17 genannten Voraussetzungen zulässig.

Übergangsregelung:

Ursprungswaren des Abkommens EU-Algerien, die sich am 1. November 2007 auf dem Transport, in vorübergehender Verwahrung, einem Zolllager oder in einer Freizone befinden, können die Begünstigung des Abkommens erhalten, wenn den Zollbehörden bis zum 29. Februar 2008 eine nachträglich ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED sowie Unterlagen zum Nachweis der unmittelbaren Beförderung vorgelegt werden.

Die Arbeitsrichtlinie UP-3410 wird in absehbarer Zeit geändert.

 

Bundesministerium für Finanzen, 19. November 2007

 

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

Beschluss 2005/690/EG , ABl. Nr. L 265 vom 10.10.2005 S. 1

Schlagworte:

PanEuroMed EU Algerien

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