Die Kommission hat am 9. Oktober 2007 im ABl. Nr. C 237 eine neue Liste der amtlichen Stellen und Laboratorien, die von den Drittländern zur Ausfüllung der jeden Weinexport in die Gemeinschaft begleitenden Dokumente beauftragt worden sind, veröffentlicht.
Diese Änderung wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Wein (VB-0210 Abschnitt 1.5.) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 23. Oktober 2007
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | Art. 29 VO 883/2001 , ABl. Nr. L 128 vom 10.05.2001 S. 1 |
Schlagworte: | Amtliche Stellen und Laboratorien |