Die Arbeitsrichtlinie Artenschutz (VB-0300) wurde aus folgenden Gründen geändert:
- das Artenschutz - Sekretariat hat empfohlen, den Handel mit Dschibuti, Guinea-Bissau, Liberia, Ruanda, Mauretanien, Nigeria und Somalia auszusetzen, da derzeit eine ordnungsgemäße administrative und praktische Umsetzung des Artenschutzübereinkommens in diesen Ländern nicht gewährleistet ist (VB-0330 Abschnitt 2.2.);
- die am 1. Juli 2007 in Kraft getretene Änderung des § 34 Abs. 2 ZollR-DG wurde berücksichtigt (VB-0330 Abschnitt 7.1.);
- das Verzeichnis der Sachverständigen wurde aktualisiert (VB-0330 Anlage 2);
- die Salomonen sind dem des Washingtoner Artenschutzübereinkommen als neuer Vertragsstaat beigetreten (VB-0330 Anlage 4).
Bundesministerium für Finanzen, 18. Oktober 2007
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | ArtHG, Artenhandelsgesetz, BGBl. I Nr. 33/1998 |
Schlagworte: | Vertragstaaten, Liste der Sachverständigen |