Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat mit Kundmachung vom 14. September 2007, GZ 74100/0094-IV/B/5/2007, die Schutzmaßnahmen betreffend die Verbringung von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und anderen Paarhufern, sowie Erzeugnissen dieser Tiere, aus Großbritannien wegen Maul- und Klauenseuche abgeändert und neu gefasst.
Diese Änderung wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320 Abschnitt 5.2.11.) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 17. September 2007
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | EBVO 2001, Veterinärbehördliche Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 2001, BGBl. II Nr. 355/2001 |
Schlagworte: | Vereinigtes Königreich, Maul- und Klauenseuche |