Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat mit Kundmachung vom 29. August 2007, GZ 74100/0089-IV/B/5/2007, die Schutzmaßnahmen betreffend die Verbringung von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und anderen Paarhufern, sowie Erzeugnissen dieser Tiere, aus Großbritannien wegen Maul- und Klauenseuche abgeändert und neu gefasst.
Diese Änderung wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht berücksichtigt (VB-0320 Abschnitt 5.2.11.). Ferner wurde im Abschnitt 6.1. die am 1. Juli 2007 in Kraft getretene Änderung des § 34 Abs. 2 ZollR-DG berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 30. August 2007
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | § 34 Abs. 2 ZollR-DG, Zollrechts-Durchführungsgesetz, BGBl. Nr. 659/1994 |
Schlagworte: | Maul- und Klauenseuche, Vereinigtes Königreich |