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Informationen zu der am 17. April 2007 in Kraft getretenen Änderungen der Arbeitsrichtlinie UP-3250 PanEuroMed (Erläuterungen zu den Ursprungsprotokollen PanEuroMed)

BMFBMF-010310/0083-IV/7/20072.5.20072007

Die Europäische Kommission (EK) hat im Amtsblatt der Europäischen Union ABl. Nr.C 83 vom 17.4.2007 eine konsolidierte Fassung der Erläuterungen zu den Ursprungsprotokollen PanEuroMed veröffentlicht.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/c_083/c_08320070417de00010019.pdf

Es wurden in die Artikel 17 und 22 zusätzliche Regelungen aufgenommen, wie vorzugehen ist, wenn in einer Sendung Waren enthalten sind, die die Ursprungseigenschaft aufgrund einer Kumulierung erworben haben und Waren, die die Ursprungseigenschaft ohne Kumulierung erworben haben.

Bemerkt wird, dass diese Regelungen nur beispielhaft sind. Wichtig ist, dass bei Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED bzw. einer Rechnung EUR-MED aus den Unterlagen der Kumulierungsvermerk klar hervorgehen muss.

Auswirkung der HS 2007 Änderungen auf die Ursprungsregeln

Die Änderungen im Harmonisierten System (HS), welche mit 1.1.2007 in Kraft getreten sind, wurden von der Europäischen Kommission noch immer nicht in die bestehenden Ursprungsregeln zu den Freihandelsabkommen (Ursprungslisten) und autonomen Maßnahmen eingearbeitet. Die EK hat die Mitgliedstaten darauf hingewiesen, das die Ursprungsbeurteilung daher nach den zurzeit in Kraft befindlichen Ursprungsregeln vorzunehmen ist. Das hat zur Folge, dass einstweilen für die Zwecke der Ermittlung des Ursprungs die tarifarische Einreihung und Listenregel, wie sie vor dem 1.1.2007 bestanden, anzuwenden sind. Dasselbe gilt für den nichtpräferentiellen Ursprung. Sobald die adaptierten Ursprungslisten vorliegen ergeht eine entsprechende Mitteilung.

 

Bundesministerium für Finanzen, 2. Mai 2007

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

Beschluss 2006/356/EG , ABl. Nr. L 143 vom 30.05.2006 S. 1

Schlagworte:

Erläuterungen zu den Ursprungsprotokollen PanEuroMed

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