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Information zu den Änderungen im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO (Formular E 6)

BMFBMF-010200/0000-IV/2/200722.2.20072007

1. Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Feststellungserklärung

Ab der Einkünftefeststellung für 2006 besteht - wie schon für die Einkommen- und Körperschaftsteuererklärung - die grundsätzliche Verpflichtung, die Feststellungserklärung elektronisch über FinanzOnline zu übermitteln (§ 43 Abs. 2 EStG 1988).

Die Verpflichtung zur elektronischen Erklärungsübermittlung entspricht der bei der Einkommen- und Körperschaftsteuererklärung:

1.1. Die Einreichung erfolgt durch eine berufsmäßige Parteienvertreterin/einen berufsmäßigen Parteienvertreter:

Die Erklärung ist elektronisch zu übermitteln, wenn der/die Parteienvertreter/in über einen Internet-Anschluss verfügt und wegen Überschreitens der Umsatzgrenze von 100.000 € (Vorjahresumsätze) zur Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet ist.

1.2. Die Einreichung erfolgt nicht durch eine berufsmäßige Parteienvertreterin/einen berufsmäßigen Parteienvertreter:

Die Erklärung ist elektronisch zu übermitteln, wenn die zur Geschäftsführung oder Vertretung der Gemeinschaft befugte Person über einen Internet-Anschluss verfügt und die Gemeinschaft wegen Überschreitens der Umsatzgrenze von 100.000 € (Vorjahresumsätze) zur Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet ist.

Details siehe FinanzOnline Erklärungsverordnung 2006 BGBl II 512/2006 v. 27.12.2006

2. Neuanmeldung (Formular Verf 16)

Zur Neuanmeldung der Personengesellschaft (Personengemeinschaft) in FinanzOnline ist jede/r einzelne Beteiligte (mit aufrechter Steuernummer) und bevollmächtigte berufsmäßige Parteienvertreter/innen befugt.

Dazu wird in FinanzOnline eine neue Funktion zur Verfügung gestellt. Nach dem Ausfüllen der Eingabemaske, der Übermittlung der Daten, der erforderlichen Anhänge (Gesellschaftsvertrag, Unterschriftsprobenblatt) und sonstiger Anhänge (wie etwa Eröffnungsbilanz) wird der Antrag automatisch an das zuständige Finanzamt zur Bearbeitung und Vergabe der Steuernummer weitergeleitet.

Eine Neuanmeldung per Datenstromübermittlung (XML) ist nicht möglich. Falls mehr als 50 Beteiligte vorliegen, sind diese nach der Neuanmeldung mittels Datenstrom (siehe auch Pkt 3) bekannt zu geben.

Sollte die Neuanmeldung nicht in FinanzOnline erfolgen, verwenden Sie bitte das Formular Verf 16.

3. Bekanntgabe der Beteiligten und Beteiligungs-wartung (Formular Verf 60)

Die Beteiligtenwartung ist nur bei Änderung der angemerkten Beteiligungen erforderlich. Über FinanzOnline hat diese Wartung grundsätzlich durch den/die FinanzOnline-Teilnehmer/in bzw. dessen/deren berufsmäßigen Parteienvertreter/in zu erfolgen.

Folgende Datenfelder - bezogen auf das jeweilige Veranlagungsjahr - stehen zur Eingabe zur Verfügung:

Die Bekanntgabe der Beteiligten und die Beteiligungswartung kann sowohl im Dialog- als auch im Datenstromverfahren (XML) erfolgen. Liegen mehr als 50 Beteiligte vor, ist die Übermittlung nur im Datenstromverfahren (XML) möglich.

Vor Übermittlung der Jahreserklärungen (E 6, E6a, E6a1, E6b) ist es zweckmäßig die Daten der Beteiligten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, jedenfalls ist sicherzustellen, dass der Beteiligtenprozentsatz der Personengesellschaft/-gemeinschaft 100% beträgt.

Die auf der BMF-Homepage veröffentlichten Dokumente betreffend die Datenstromübermittlung sind zu beachten.

Sollte die Beteiligungswartung nicht in FinanzOnline erfolgen, verwenden Sie bitte das Formular Verf 60.

4. Geänderte bzw. neue Formulare (E 6, E6a, E6a-1, E6b, E 61)

Bis zur Feststellung für das Jahr 2005 gab es im Feststellungsverfahren (§ 188 BAO) folgende Formulare:

Ab der Feststellung für das Jahr 2006 gibt es im Feststellungsverfahren (§ 188 BAO) folgende Formulare:

Die Steuererklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung umfasst die Feststellungserklärung (E 6) samt den jeweils erforderlichen Beilagen. Es müssen somit stets das Formular E 6 und sämtliche der jeweils erforderlichen Beilagen eingereicht werden.

4.1. Personengesellschaft mit betrieblichen Einkünften (Mitunternehmerschaft)

Es sind jedenfalls die Feststellungserklärung (E 6) und grundsätzlich eine Beilage E 6a einzureichen (Ausnahme: vollpauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - hier ist für 2006 weiterhin das Formular E 25 zu übermitteln). Gegebenenfalls sind noch die Beilage E 6a-1 und die Beilage E 61 einzureichen. Zur Erklärung und den Beilagen im Einzelnen:

4.1.1. Feststellungserklärung (E 6)

Die Erklärung entspricht von ihrem Aufbau und Inhalt im Wesentlichen der bisherigen Erklärung E 6.

4.1.2. Beilage E 6a

Die Beilage entspricht im Wesentlichen der Beilage E 1a (Beilage zur Einkommensteuererklärung für betriebliche Einkünfte). Sie umfasst u.a. Informationen zur Gewinnermittlung und (bei Bilanzierern) zu bestimmten Bilanzposten. Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner stellt sie die standardisierte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dar, es bedarf keiner weiteren Übermittlung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Bilanzierer haben daneben den Jahresabschluss (Bilanz, GuV-Rechnung) einzureichen.

Punkt 4 der Beilage ist für bestimmte, die Beteiligten betreffende Feststellungen vorgesehen (zB Antrag gemäß § 24 Abs. 6 EStG 1988, Informationen zu § 11a EStG 1988). Hier sind für jede/n Beteiligte/n Eintragungen nur dann vorzunehmen, wenn keine Beilage E 6a-1 anzuschließen ist. Sollte bei Papierabgabe mit der vorgesehenen Anzahl von zwölf Beteiligten nicht das Auslangen gefunden werden, ist (ausnahmsweise) eine weitere Beilage E 6a abzugeben, in der aber nur im Punkt 4 die restlichen Beteiligten anzuführen sind.

Da eine Mitunternehmerschaft, selbst wenn sie verschiedene Tätigkeiten ausüben sollte, immer nur einen einzigen Betrieb hat, dürfen die Punkte 1, 2 und 3 der Beilage E 6a immer nur einmal ausgefüllt werden.

Entspricht der auf die Beteiligten entfallende Gewinn/Verlust dem sich aus dem Punkt 1 (gegebenenfalls nach Vornahme von Korrekturen im Punkt 2) bei Verteilung nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis ergebenden Gewinn/Verlust, ist die Abgabe einer (weiteren) Beilage E 6a-1 nicht erforderlich. In diesem Fall ist der Gewinn/Verlust in den Punkt 1a, 2a oder 3a des Formulars E 6 einzutragen und in die Kennzahlen 310, 320 oder 330 zu übernehmen. Die Verteilung nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis erfolgt sodann automatisch.

Beispiel:

An der gewerblichen ABC-KG sind A, B zu jeweils 30% und C zu 40% beteiligt. Die ABC-KG erzielt 2006 einen steuerlichen Gewinn von 20.000 € (Punkt 1 der Beilage E 6a), der auf die Beteiligten nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis zu verteilen ist.

Es ist eine Feststellungserklärung (E 6) und eine Beilage (E 6a) zu übermitteln.

Das Ergebnis aus Punkt 1 der Beilage E 6a ist in den Punkt 3a und die Kennzahl 330 der Feststellungserklärung zu übernehmen. Der Gewinn wird im erklärungsgemäß erlassenen Feststellungsbescheid auf die Beteiligten (entsprechend dem angemerkten Beteiligungsverhältnis) wie folgt verteilt:

A: 6.000 €

B: 6.000 €

C: 8.000 €

4.1.3. Beilage E 6a-1

Diese Beilage stellt eine weitere Beilage zur Beilage E 6a dar. Sie ist dann einzureichen, wenn sich der auf die Beteiligten entfallende Gewinn/Verlust nicht durch bloße Verteilung des gesamten Gewinnes/Verlustes nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis ermitteln lässt. Dies ist insbesondere bei Vorliegen von Sonderbetriebseinnahmen und/oder -ausgaben oder bei einem Wechsel der Gesellschafter der Fall.

In diesem Fall ist für jeden Beteiligten zunächst in der Zeile vor der Kennzahl 9900 der Anteil am Gewinn/Verlust vor Berücksichtigung von Sonderbetriebseinnahmen, Sonderbetriebsausgaben und individuellen Übergangsgewinnen/Veräußerungsgewinnen einzutragen. Sodann sind in den Kennzahlen 9900 bis 9940 Zu- und Abrechnungen vorzunehmen, sodass sich daraus der steuerliche Ergebnisanteil der/des jeweiligen Beteiligten ergibt. Die Gesamtsumme der steuerlichen Ergebnisanteile aller Beteiligten ergibt die Einkünfte der Mitunternehmerschaft, die im Formular E 6 in die Punkte 1a, 2a oder 3a einzutragen und in die Kennzahlen 310, 320 und 330 zu übernehmen sind.

Beispiel:

An der gewerblichen DEF-KG sind D, E zu jeweils 40% und F zu 20% beteiligt. Die DEF-KG erzielt 2006 einen Gewinn (Punkt 1 der Beilage E 6a) von 40.000 €. D hat der KG ein Gebäude vermietet, wofür ihm von der KG 6.000 € an Miete bezahlt wurde und eine AfA iHv 150 € auf 2006 entfiel. F hat der KG ein Privatdarlehen gegeben und dafür 2006 von der KG 120 € an Zinsen erhalten.

Es ist ein Feststellungserklärung (E 6), eine Beilage E 6a und eine weitere Beilage E 6a-1 zu übermitteln.

Das Ergebnis aus Punkt 1 der Beilage E 6a (40.000 €, darin als Ausgaben 6.000 € an Miete und 120 € an Zinsen) ist in der Beilage E 6a-1 auf die Beteiligten zu verteilen, sodann sind bei D und F die Sonderbetriebseinnahmen (Miete, Zinsen) und bei D die Sonderbetriebsausgabe AfA zu erfassen:

Beteiligter:

D

E

F

Anteil am Gewinn

16.000

16.000

8.000

    

Miete (Kennzahl 9905)

+ 6.000

  

Zinsen (Kennzahl 9910)

  

+ 120

AfA (Kennzahl 9920)

- 150

  

Steuerlicher Ergebnisanteil

21.850

16.000

8.120

Einkünfte der DEF-KG

45.970

Der Betrag von 45.970 ist in den Punkt 3a des Formulars E 6 einzutragen und in die Kennzahl 330 zu übernehmen. Dieser Gewinn wird im erklärungsgemäß erlassenen Feststellungsbescheid auf die Beteiligten wie folgt verteilt:

D: 21.850 €

E: 16.000 €

F: 8.120 €

4.1.4. Beilage E 61

Diese Beilage entspricht im Wesentlichen der bisherigen Beilage E 106b-F. In dieser Beilage ist der auf die Mitunternehmerschaft (Gemeinschaft) entfallende Ergebnisanteil aus der Beteiligung an einer (mehreren) weiteren Mitunternehmerschaft(en) oder Gemeinschaft(en) einzutragen.

4.2. Gemeinschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Es sind jedenfalls die Feststellungserklärung (E 6) und für jede Einkunftsquelle eine Beilage E 6b einzureichen. Gegebenenfalls ist noch die Beilage E 61 einzureichen. Zu den Beilagen im Einzelnen.

4.2.1. Beilage E6b

Die Beilage entspricht hinsichtlich der Eintragungsmöglichkeiten im Wesentlichen der Beilage E 1b (Beilage zur Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Darüber hinaus enthält sie eine "Summenspalte" und Spalten für die jeweiligen Beteiligten. Die Beilage E6b stellt die standardisierte Überschussrechnung dar, es bedarf keiner weiteren Übermittlung einer Überschussrechnung.

Punkt A (Allgemeines)

In der Summenspalte sind Eintragungen dann vorzunehmen, wenn sie sämtliche Beteiligte gleichermaßen betreffen, sodass sich der auf die/den einzelne/n Beteiligte/n entfallende Wert aus dem angemerkten Beteiligungsverhältnis ermitteln lässt. Anträge, die von allen Beteiligten gestellt werden, sind nur in der Summenspalte zu stellen.

Beispiel 1:

G, H und I erben 2006 zu je einem Drittel das vermietete Haus und stellen jeweils den Antrag auf AfA-Bemessung von den fiktiven Anschaffungskosten (350.000 €). In der Summenspalte sind in der Kennzahl 9415 die fiktiven Anschaffungskosten einzutragen; der Antrag auf AfA-Bemessung von den fiktiven Anschaffungskosten ist durch Ankreuzen in der Summenspalte (für alle Beteiligten) zu stellen. Weitere Eintragungen sind im Punkt A nicht erforderlich.

Anträge, die nicht sämtliche Beteiligte gleichermaßen betreffen, sind in der Summenspalte, und zusätzlich in der jeweiligen Spalte der/des betroffenen Beteiligten vorzunehmen.

Beispiel 2:

J, K und L sind Dritteleigentümer eines Hauses, das sie gemeinsam vermieten. 2006 fallen Instandhaltungskosten (§ 28 Abs. 2 EStG 1988) iHv 18.000 € an, die J im Jahr 2006 voll absetzt, K und L hingegen auf 10 Jahre verteilen.

Eintragungen unter Punkt A:

K und L haben in ihrer Beteiligtenspalte in der Kennzahl 9430 den auf sie jeweils entfallenden Wert (6.000 €) einzutragen und den Antrag auf Verteilung durch Ankreuzen in der Beteiligtenspalte zu stellen. In der Beteiligtenspalte von J sind keine Eintragungen vorzunehmen. In der Summenspalte ist die Summe der Instandhaltungskosten, die auf 10 Jahre verteilt werden (12.000 €) einzutragen.

Punkt B (Einkünfteermittlung)

In der Summenspalte sind die Summen der bei den einzelnen Kennzahlen auf die Beteiligten entfallenden Werte einzutragen. Beachten Sie, dass nur die Summenspalte ausgefüllt werden muss und die Spalten für die Beteiligten nicht auszufüllen sind, wenn bei den entsprechenden Kennzahlen der Wert für sämtliche Beteiligte gleich ist. In diesem Fall wird aus dem Summenwert der auf die/den einzelne/n Beteiligte/n entfallende Wert aus dem angemerkten Beteiligungsverhältnis ermittelt. Die Aufteilung des Wertes aus der Summenspalte auf die Beteiligten nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis erfolgt zur Ermittlung des Einkünfteanteils der/des jeweiligen Beteiligten automatisch.

Liegen bei einzelnen Kennzahlen für die Beteiligten unterschiedliche Werte vor (zB unterschiedliche AfA), sind in den Spalten der Beteiligten die auf sie entfallenden Werte einzutragen und diese Werte summiert in die Summenspalte zu übernehmen.

Beispiel (Fortsetzung zum obigen Beispiel 2):

J, K und L sind Dritteleigentümer eines Hauses, das sie gemeinsam vermieten. 2006 fallen Instandhaltungskosten (§ 28 Abs. 2 EStG 1988) iHv 18.000 € an, die J im Jahr 2006 voll absetzt, K und L hingegen auf 10 Jahre verteilen. Die Mieteinnahmen (33.000 €), AfA (2.400 €), Finanzierungskosten (600 €) und übrige Werbungskosten (3.600 €) sind nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis zu verteilen.

Eintragungen unter Punkt B:

 

Summenspalte

J

K

L

Einnahmen (9460)

33.000

   

§ 28 Abs. 2 (9470)

1.200

 

600

600

AfA (9500)

2.400

   

Finanzierungskosten (9510)

600

   

Sofort abgesetzte Instandhaltungskosten (9520)

6.000

6.000

  

Übrige Werbungskosten (9530)

3.600

   

Gesamtsumme

19.200

   

Der Betrag von 19.200 ist in den Punkt 4a der Feststellungserklärung einzutragen und die Kennzahl 370 zu übernehmen. Zur Ermittlung der Anteile der Beteiligten wird der Überschuss aus der Summenspalte (automatisch) wie folgt verteilt:

 

J

K

L

Einnahmen (9460)

11.000

11.000

11.000

§ 28 Abs. 2 (9470)

 

600

600

AfA (9500)

800

800

800

Finanzierungskosten (9510)

200

200

200

Sofort abgesetzte Instandhaltungskosten (9520)

6.000

  

Übrige Werbungskosten (9530)

1.200

1.200

1.200

Anteilige Einkünfte

2.800

8.200

8.200

Gesamteinkünfte

19.200

  

Im erklärungsgemäß erlassenen Feststellungsbescheid werden den Beteiligten folgende Einkünfte zugewiesen:

J: 2.800 €

K: 8.200 €

L: 8.200 €

4.2.2. Beilage E 61

Diese Beilage entspricht im Wesentlichen der bisherigen Beilage E 106b-F. In dieser Beilage ist der auf die Gemeinschaft entfallende Ergebnisanteil aus der Beteiligung an einer (mehreren) weiteren Vermietungsgemeinschaft(en) einzutragen.

Bundesministerium für Finanzen, 22. Februar 2007

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 188 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Schlagworte:

Feststellungsverfahren, Formular E6

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