Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | AVOG, Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 18/1975 |
Schlagworte: | Ansässigkeitsbestätigung, Formular, Personengesellschaft |
Verweise: | BMF 23.08.2004, 04 0101/31-IV/4/04 |
Der Erlass vom 23. August 2004, AÖFV. Nr. 230/2004, über die Erteilung von Ansässigkeitsbestätigungen wird wie folgt geändert:
1. Nach Absatz 5 wird als neuer Absatz 6 angefügt:
(6) Wird glaubhaft vorgebracht, dass für Einkünfte einer inländischen Personengesellschaft im DBA-Ausland keine abkommenskonforme Entlastung von der Abzugsbesteuerung zu erlangen ist, weil dort bei Zahlungen an die Personengesellschaft Ansässigkeitsbestätigungen der Personengesellschafter ignoriert werden, bestehen keine Bedenken, aus Vereinfachungsgründen Ansässigkeitsbestätigungen auch für inländische Personengesellschaften über deren Verlangen zu erteilen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass für alle in der Personengesellschaft zusammengeschlossenen Gesellschafter die Abkommensberechtigung bereits länger als zwei Jahre besteht. Wird solcherart um Ausstellung einer Ansässigkeitsbestätigung an die Personengesellschaft ersucht, müssen sämtliche Gesellschafter eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie für die zu entlastenden Einkünfte der Personengesellschaft bislang weder eine eigene Ansässigkeitsbestätigung erhalten bzw. beantragt haben noch künftig einebeantragen werden.
2. Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7.
Bundesministerium für Finanzen, 6. Februar 2006
Anmerkungen:
Durchführungserlass zu allen von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | AVOG, Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 18/1975 |
Schlagworte: | Ansässigkeitsbestätigung, Formular, Personengesellschaft |
Verweise: | BMF 23.08.2004, 04 0101/31-IV/4/04 |