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Dividendenersetzende Zinsen einer brasilianischen GmbH

BMFBMF-010221/0129-IV/4/200610.3.20062006

EAS 2708

Das BM für Finanzen hegt keine Bedenken, eine brasilianische "sociedade por quotas de responsabilidade limitada-Ltda" als einer österreichischen GmbH vergleichbar anzusehen, da auch auf deutscher Seite die Vergleichbarkeit mit der deutschen GmbH bereits bestätigt worden ist (deutsche Betriebstätten-Verwaltungsgrundsätze vom 24.12.1999, Tabelle 1 im Anhang).

Ermöglicht das brasilianische Gesellschaftsrecht einer Ltda ihren Gesellschaftern für das eingebrachte Kapital eine - steuerlich abzugsfähige - Verzinsung ("JCP") zukommen zu lassen (Berechnungsgrundlage ist das Stammkapital, Agio, andere Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und der Bilanzgewinn; der Zinssatz wird von der brasilianischen Zentralbank unter Berücksichtigung der Rendite für langfristige brasilianische Staatsanleihen festgelegt) und wird diese Verzinsung auf die zu bezahlende Mindestdividende angerechnet, dann erscheint die Sichtweise nicht gänzlich ausgeschlossen, darin Gewinnanteile aus einer internationalen Beteiligung zu erblicken, die in Österreich steuerfrei sind; allerdings bedürfte dies noch einer tiefgründigeren Auseinandersetzung im Rahmen einer gutachtlichen Untersuchung, bei der auch die gegen eine solche Beurteilung sprechenden Umstände gewürdigt werden müssten (zB kann eine "Gewinnbeteiligung" vorliegen, wenn die Zinsen auch in Verlustjahren geleistet werden), um schließlich pro- und contra-Argumente sachgerecht gegeneinander abwiegen zu können. Dies kann aber nicht in dem auf Kurzantworten zugeschnittenen EAS-Verfahren geschehen.

Allerdings dürfte angesichts der in Artikel 23 Abs. 15 DBA-Brasilien vorgesehenen Fiktivsteueranrechnung mit 25% die innerstaatliche Einordnung im Ergebnis keine wirkliche Rolle spielen. Denn auch wenn die JPC als steuerpflichtige Zinsen gewertet werden, würde die davon erhobene österreichische Körperschaftsteuer von 25% durch die Fiktivsteueranrechnung mit 25% des Bruttobetrages wieder neutralisiert werden.

Bundesministerium für Finanzen, 10. März 2006

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA BR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Brasilien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 431/1976

Schlagworte:

Fiktivsteueranrechnung, internationale Schachtelbefreiung, brasilianische Ltda

Verweise:

deutsche Betriebstätten-Verwaltungsgrundsätze vom 24.12.1999, Tabelle 1 im Anhang

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