Ausländische Arbeitnehmer ohne inländischen Wohnsitz, die verrichten und täglich zu ihrem ausländischen Wohnsitz zurückkehren, unterliegen Sieht ein DBA eine Grenzgängerregelung vor (DBA mit Italien, Deutschland und Liechtenstein), kommt es für die davon betroffenen Arbeitnehmer zu keiner Besteuerung im Inland.