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Gewinnausschüttungen einer LLC in Dubai

BMFBMF-010221/0336-IV/4/20056.5.20052005

EAS 2607

Die Frage, wie die Gewinnerzielung und Gewinnausschüttung einer in Dubai von zwei Österreichern errichteten LLC (Limited Liability Company) zu behandeln ist, hängt in erster Linie vom Ergebnis eines Rechtstypenvergleiches ab. Denn ein ausländisches Gebilde wäre nur dann als Körperschaft einzuordnen, wenn sich bei einer Gesamtbetrachtung der einschlägigen ausländischen Bestimmungen und der getroffenen Vereinbarung über die Organisation und die Struktur des Gebildes ergibt, dass dieses rechtlich und wirtschaftlich einer inländischen Körperschaft gleicht. Für diesen Vergleich sind alle Elemente heranzuziehen, die nach österreichischem Recht die wesentlichen Strukturmerkmale einer Körperschaft ausmachen (hierbei werden auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs mitzuberücksichtigen sein: BStBl I 2004, 411).

Sollte dieser Typenvergleich eine Vergleichbarkeit mit einer österreichischen GmbH ergeben, dann wäre die Gewinnausschüttung gemäß Artikel 10 DBA-UAE, BGBl. III Nr. 88/2004, in den Vereinigten Arabischen Emiraten von der Besteuerung freizustellen und das Besteuerungsrecht wäre Österreich überlassen. Die Gewinnausschüttung wäre - sofern kein KESt-Abzug durch eine österreichische Bank erfolgt ist - bei der Veranlagung der beiden österreichischen Gesellschafter als Sondereinkunft mit 25% der Einkommensbesteuerung zu unterziehen.

Würde die Beteiligung an eine österreichische Privatstiftung übertragen, dann wäre Steuerfreiheit gemäß § 13 Abs. 2 KStG gegeben, wenn keine Steuerentlastung in den VAE auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens erfolgt. Eine Nichtbesteuerung in den VAE auf Grund der dortigen innerstaatlichen Rechtsordnung wäre unschädlich und würde die Steuerbefreiung in den Händen der Privatstiftung nicht beeinträchtigen.

6. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
Art. 10 DBA UAE (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Arabische Emirate (Einkommensteuer), BGBl. III Nr. 88/2004
§ 37 Abs. 8 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 13 Abs. 2 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988

Schlagworte:

Privatstiftungen mit Auslandsdividenden, Typenvergleich, LLC in Dubai (VAE)

Stichworte