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Gewinnausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft

BMFBMF-010221/0269-IV/4/200524.3.20052005

EAS 2601

Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an ihre deutsche Holding-Muttergesellschaft können gemäß § 94a EStG nur im Rückzahlungsweg von der Kapitalertragsteuer entlastet werden. Eine gleiche Vorgangsweise sah die Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland (1954) vor. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des DBA-Deutschland (2000) im Jahr 2003 ist aber dieser Durchführungsverordnung die Rechtsgrundlage entzogen worden. Bis zum Wirksamkeitsbeginn der in Vorbereitung stehenden DBA-Entlastungsverordnung (voraussichtlicher Wirksamkeitsbeginn 1. Juli 2005) besteht daher derzeit keine Verpflichtung die im DBA-Deutschland vorgesehene Herabsetzung der Kapitalertragsbesteuerung auf 5% im Rückzahlungsweg vorzunehmen. Behält die österreichische Tochtergesellschaft allerdings die Kapitalertragsteuer nur in Höhe von 5% ein, trägt sie die Verantwortung, die DBA-Anspruchsberechtigung der deutschen Gesellschaft nachweisen zu können (mittels einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung).

24. März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002

Schlagworte:

Quellenentlastung, Holdinggesellschaften

Verweise:

DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Doppelbesteuerung - Entlastung von der Abzugsbesteuerung, BGBl. Nr. 426/1994
DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005

Stichworte